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Nutzungsbedingungen pascom Community

Inhalt

§ 1 Gegenstand der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
§ 2 Änderungen der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
§ 3 Anmeldeberechtigung
§ 4 Ihre Anmeldung auf der Community
§ 5 Verantwortung für die Zugangsdaten
§ 6 Aktualisierung der Teilnehmerdaten
§ 7 Beendigung der Teilnahme
§ 8 Diensteangebot und Verfügbarkeit der Dienste
§ 9 Änderungen von Diensten
§ 10 Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter
§ 11 Umfang der erlaubten Nutzung, Überwachung der Nutzungsaktivitäten
§ 12 Erstellung von Benutzerprofilen
§ 13 Einstellen von eigenen Inhalten durch Sie
§ 14 Nutzungsrecht an in der Community verfügbaren Inhalten
§ 15 Verbotene Aktivitäten
§ 16 Sperrung von Zugängen
§ 17 Datenschutz
§ 18 Haftungsbeschränkung für Dienste
§ 19 Sonstige Bestimmungen

§ 1 Gegenstand der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
(1) Die pascom Netzwerktechnik GmbH & Co. KG, Berger Str. 42, 94469 Deggendorf, im Folgenden pascom genannt, stellt auf http://community.pascom.net/ eine Plattform zur Verfügung (nachfolgend die „Community“ genannt), über welche die ord-nungsgemäß angemeldeten Teilnehmer miteinander in Kontakt treten und kommunizieren können. Die Teilnehmer können individuelle persönliche Profile erstellen, auf der Community verfügbare Inhalte abrufen und die weiteren, auf der Community jeweils aktuell zur Verfügung stehenden ausschließlich unentgeltliche Dienste im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit nutzen. Nähere Informationen zu den Diensten finden sich in der Dienstebeschreibung, § 8. (2) Die vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste pascom und die Nut-zung dieser Dienste durch Sie als ordnungsgemäß angemeldeten Teilnehmer. (3) Informationen zum Diensteanbieter erhalten Sie hier.

§ 2 Änderungen der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
pascom behält sich vor, diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird pascom Sie mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern Sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspre-chen und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzen, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle Ihres Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird pascom

Sie auf Ihr Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.

§ 3 Anmeldeberechtigung
(1) Die Nutzung der auf der Community verfügbaren Dienste setzt Ihre Anmeldung als Teilnehmer voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. pascom ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
(2) Die Anmeldung ist Ihnen nur erlaubt, wenn Sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

§ 4 Ihre Anmeldung auf der Community
(1) Die Anmeldung zum Zugang der Community ist für Sie kostenfrei. (2) Die während des Anmeldevorgangs von pascom erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen von Ihnen vollstän-dig und korrekt
angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürli-che Person anzugeben.
(3) Nach Angabe aller erfragten Daten durch Sie werden diese von pascom geprüft. Sind diese korrekt und bestehen aus Sicht von pascom keine sonstigen Bedenken, schaltet pascom Ihren beantragten Zugang frei und benachrichtigt Sie hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme Ihres Teilnahmeantrags. Ab Zugang der E-Mail sind Sie zur Nutzung der Community im Rahmen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu müssen Sie vorab Ihre Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.

§ 5 Verantwortung für die Zugangsdaten
(1) Im Verlauf des Anmeldevorgangs werden Sie gebeten, einen Benutzernamen und ein Passwort anzugeben. Mit diesen Daten können Sie sich nach der Freischaltung Ihres Zugangs und Ihrer Bestätigung gem. § 4 (3) auf der Community einloggen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass der Benutzername nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt.
(2) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
(3) Es liegt weiter in Ihrer Verantwortung sicher zu stellen, dass Ihr Zugang zu dem Portal und die Nutzung der auf dem Portal zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch Sie bzw. durch die von Ihnen bevollmächtigten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Diensteanbieter unverzüglich zu informieren. Sie haften für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Aktualisierung der Teilnehmerdaten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten (einschließlich Ihrer Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer Ihrer Teil-nahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so haben Sie die Angaben unverzüglich auf der Community in Ihren persönli-chen Einstellungen zu korrigieren. Sollte Ihnen dies nicht gelingen, so teilen Sie pascom Ihre geänderten Daten bitte unverzüglich per E-Mail oder Telefax mit.

§ 7 Beendigung der Teilnahme
(1) Sie können jederzeit kündigen, indem Sie sich von der Teilnahme an der „Community“ abmelden.
(2) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und Sie dürfen Ihren Zugang nicht mehr nutzen. pascom behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
(3) pascom ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen Ihrer Teilnahme entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.

§ 8 Diensteangebot und Verfügbarkeit der Dienste
(1) pascom stellt Ihnen auf der Community unterschiedliche Informations- und sonstige Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Solche Dienste können z.B. das Verfügbarmachen von Daten, Beiträgen, Bild- und Tondokumenten, Informatio-nen und sonstigen Inhalten (nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“ genannt) sein, weiter die Möglichkeit, individuelle Profile anzulegen und mit anderen Teilnehmern durch das Verfassen von persönlichen Mitteilungen in Kontakt zu treten.
Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den jeweils aktuell in der Community verfügbaren Funktionalitäten.
(2) Zu in der Community verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen pascom lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten, auf die pascom Sie jeweils hinweisen wird. Ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Community verfügbaren Dienste besteht nicht. pascom bemüht sich um eine mög-lichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

(3) Im Rahme der Community bietet pascom eine kostenfreie Software an. Diese unterliegt einer gesonderten Lizenzbe-stimmung, welche vom Teilnehmer gesondert akzeptiert werden muss.

§ 9 Änderungen von Diensten
pascom ist jederzeit berechtigt, bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste verfügbar zu machen und die Bereitstellung der Dienste einzustellen. pascom wird hierbei jeweils auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen.

§ 10 Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter
(1) Die auf der Community verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutz-rechte und stehen jeweils im Eigentum von Pascom, der anderen Teilnehmer oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als Solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Sie dürfen diese Inhalte lediglich gemäß diesen Teilnahme- und Nutzungs-bedingungen sowie im auf der Community vorgegebenen Rahmen nutzen.
(2) Die in der Community verfügbaren Inhalte stammen teilweise von pascom und teilweise von anderen Teilnehmern bzw. sonstigen Dritten. Inhalte der Teilnehmer sowie sonstiger Dritter werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt. Pascom führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck, und auch, soweit es sich um Drittinhalte auf verlinkten externen Webseiten handelt.

§ 11 Umfang der erlaubten Nutzung, Überwachung der Nutzungsaktivitäten
(1) Ihre Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zur Community sowie auf die Nutzung der auf dem Portal jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen.
(2) Für die Schaffung der in Ihrem Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen sind Sie selbst verantwortlich. Pascom schuldet Ihnen keine diesbezügliche Beratung.
(3) Pascom weist darauf hin, dass Ihre Nutzungsaktivitäten im gesetzlich zulässigen Umfang überwacht werden können. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten und Gesprächsverläufen sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen die vorliegenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen und/oder bei einem konkre-ten Verdacht auf das Vorliegen einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat.

§ 12 Erstellung von Benutzerprofilen
(1) Soweit als Funktionalität in der Community verfügbar, können Sie Ihr Benutzerprofil im Rahmen der vorliegenden Teilnah-me- und Nutzungsbedingungen nach Ihren Vorstellungen individuell gestalten. Bitte beachten Sie unbedingt die Beschränkungen des § 15.
(2) Pascom führt im Regelfall keine Überprüfung der Identität der Profilinhaber und der Angaben in den Profilen durch. pascom leistet daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei jedem Profilinhaber jeweils um die Person handelt, für die der jeweilige Profil-inhaber sich ausgibt.

§ 13 Einstellen von eigenen Inhalten durch Sie
(1) Soweit als Funktionalität auf dem Portal verfügbar, dürfen Sie unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Inhalte auf dem Portal einstellen und damit für Dritte verfügbar machen.
(2) Mit dem Einstellen von Inhalten räumen Sie pascom jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere – zur Speicherung der Inhalte auf dem Server von pascom sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige der Inhalte in der Community),
– zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforder-lich ist, und
– zur Einräumung von – auch entgeltlichen – Nutzungsrechten gegenüber Dritten an Ihren Inhalten entsprechend § 15.
Soweit Sie die von Ihnen eingestellten Inhalte wieder aus der Community herausnehmen, erlischt das uns vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. pascom bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die den Teilnehmern an von Ihnen eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.
(3) Sie sind für die von Ihnen eingestellten Inhalte voll verantwortlich. pascom übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.
Sie erklären und gewährleisten gegenüber pascom daher, dass Sie der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von Ihnen in der Community eingestellten Inhalten sind, oder aber anderweitig berechtigt sind (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte in die Community einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.
(4) Pascom behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte (einschließlich privater Nachrichten und Gästebucheinträge) ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Teilnehmer oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 15 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 15 kommen wird. Pascom wird hierbei jedoch auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 15 wählen.

§ 14 Nutzungsrecht an in der Community verfügbaren Inhalten
(1) Soweit nicht in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen oder in der Community eine weitergehende Nutzung ausdrück-lich erlaubt oder auf dem Portal durch eine entsprechende Funktionalität (zB Download-Button) ermöglicht wird,
– dürfen Sie die auf die in der Community verfügbaren Inhalte ausschließlich für persönliche Zwecke online abrufen und anzeigen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer Ihrer vertragsgemäßen Teilnahme an der Community beschränkt;
– ist es Ihnen untersagt, die auf der Community verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu über-setzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.
(2) Zum Herunterladen von Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Inhalten sind Sie nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken auf dem Portal als Funktionalität (zB mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht und sie etwaigen gesonderten Lizenzbestimmungen zustimmen.
An den von Ihnen ordnungsgemäß herunter geladenen bzw. ausgedruckten Inhalten erhalten Sie jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber (pascom oder dem jeweiligen Dritten).
(3) Ihre zwingenden gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.

§ 15 Verbotene Aktivitäten
(1). Zu verbotenen Aktivitäten zählen – alle Angebote und Bewerbungen entgeltlicher Inhalte, Dienste und/oder Produkte und zwar sowohl Ihrer eigenen, als auch solche Dritter,
– alle Angebote, Bewerbungen und Durchführungen von Aktivitäten mit kommerziellem Hintergrund wie Preisausschreiben, Verlosungen,
Tauschgeschäfte, Inserate oder Schneeballsysteme, und
– jedwede elektronische bzw. anderweitige Sammlung von Identitäts- und/oder Kontaktdaten (einschließlich E-Mail-Adressen) von Mitgliedern (z.B. für den Versand unaufgeforderter E-Mails).
(2) Ihnen sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit dem Portal untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind Ihnen folgende Handlungen untersagt:
– das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Daten-schutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
– die Verwendung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
– die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
(3) Des Weiteren sind Ihnen auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte in der Community sowie bei der Kommunikation mit anderen Teilnehmern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen oder das Verfassen von Gästebucheinträgen) die folgenden Aktivitäten untersagt:
– die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
– die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
– die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswid-rige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
– die Belästigung anderer Teilnehmer, zB durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen Teilnehmers sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;
– die Aufforderung anderer Teilnehmer zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke;
– die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von in der Community verfügbaren Inhalten, soweit Ihnen dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität in der Community ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird. (4) Ebenfalls untersagt ist Ihnen jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Community zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme von pascom übermäßig zu belasten.
(5) Sollte Ihnen eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonstwie unberechtigte Nutzung der Community bekannt werden, so wenden Sie sich bitte an pascom. pascom wird den Vorgang dann prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten.
(6) Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen pascom berechtigt und ggf. auch verpflichtet, Ihre Aktivitäten zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachver-halts an die Staatsanwaltschaft gehören.

§ 16 Sperrung von Zugängen
(1) pascom kann Ihren Zugang zu der Community vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorlie-gen, dass Sie gegen diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen bzw. verstoßen haben, oder wenn pascom ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird pascom Ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigen.
(2) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt pascom Ihre Zugangsberechtigung und benachrichtigt Sie hierüber per E-Mail.
(3) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert pascom nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benach-richtigt Sie hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme an der Community dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut bei der Community anmelden.

§ 17 Datenschutz
(1) Zu den Qualitätsansprüchen von pascom gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Teilnehmer (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus Ihrer Anmeldung bei der Community sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von pascom daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschrif-ten erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. pascom wird Ihre personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln.
(2) Hierüber hinaus verwendet pascom Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit Sie hierzu ausdrücklich eingewilligt haben. Eine von Ihnen erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

§ 18 Haftungsbeschränkung für Dienste
Sollten Ihnen durch die Nutzung von auf dem Portal unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden entstehen, so haftet pascom nur, soweit Ihr Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nut-zung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrläs-sigkeit von pascom

§ 19 Sonstige Bestimmungen
(1) Sofern in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Teilnahme an dem Portal abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben. Die E-Mail-Adresse und Postanschrift sind dem Impressum zu entnehmen. Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung wird pascom Sie hierüber in Kenntnis setzen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirk-samkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
(3) Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Hauptsitz von Pascom.

Stand: April 2011

Des weiteren akzeptierst du die AGBs von pascom Netzwerktechnik GmbH & Co KG, die du hier runterladen kannst --> AGBS PASCOM

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Netzwerk/Telefonie)

Inhalt

A. Präambel

B. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 4 Gewährleistung
§ 5 Verzug und Mängelrügen
§ 6 Haftung
§ 7 Mitwirkung des Kunden
§ 8 Leistungs- und Planänderungen
§ 9 Abnahme bei Werkleistungen
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Vertraulichkeit
§ 11 Datenschutz
§ 12 Sonstiges

C. Besondere Bestimmungen einzelner Leistungen

§ 1 Softwareüberlassung
§ 2 Dokumentation
§ 3 Hardwarelieferung
§ 4 Hardwarewartung
§ 5 Softwarepflege/ Support
§ 6 Anpassungen, Installation, Systemintegration

 

A. Präambel
Die pascom Netzwerktechnik GmbH & Co. KG, Berger Str. 42, 94469 Deggendorf, im Folgenden pascom genannt, bietet Unternehmenskunden komplexe Hard- und Softwarelösungen vornehmlich im Bereich der Netzwerktechnik, der Internettelefonie und des Outsourcings an.
In diesem Rahmen erbringt pascom je nach Bedarf eine Reihe verschiedener Vertragsleistungen. Insbesondere liefert pascom eigenentwickelte Standardsoftware. Je nach Vereinbarung können darüber hinaus Vertragsbestandteil insbesondere, aber nicht ausschließlich, sein: Lieferung von Software eines Drittherstellers, Lieferung von Hardware eines Drittherstellers, Serviceleistungen in Form von Wartung, Pflege, Support, Installation, Implementierung, Anpassung, Schulung etc.
Ein Überblick über die Leistungen von pascom kann dem Internetauftritt unter www.pascom.net entnommen werden.

B. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Für sämtliche Leistungen von pascom und für vorvertragliche Schuldverhältnisse im Bereich Netzwerk/Telefonie gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn pascom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der pascom in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter www.pascom.net abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Maßgebend für Umfang, Art, Qualität und Preis der Lieferungen und Leistungen von pascom ist neben diesen AGB ein beiderseits unterschriebener Vertrag oder die Auftragsbestätigung, sonst das Angebot von pascom, Ergänzend sind maßgeblich die Leistungsbeschreibungen und Preislisten von pascom.
(2) Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder pascom sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch pascom.
(3) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung pascom.
(4) Eine komplette Systemverantwortung übernimmt pascom nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Vereinbarte Preise sind Netto-Barpreise. Skonti, Rabatte oder sonstige Nachlässe bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sind stets die jeweils gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer und/oder etwaige weitere, im In- und Ausland auf den Warenverkehr bezogene Zölle und Abgaben zu entrichten, soweit pascom den Behörden gegenüber dafür haftet.
(3) Sämtliche Leistungen nach Zeitaufwand werden in einem Ticketsystem von pascom erfasst, auf das der Kunde stets Zugriff hat. Die abrechenbaren Leistungen nach Zeitaufwand weist pascom durch Aufzeichnungen innerhalb des Ticketsystems gegenüber dem Kunden nach. Der Kunde muss die Leistungsaufzeichnungen umgehend nach Erhalt überprüfen und binnen 10 Tagen nach Erhalt widersprechen, sollte er mit einer Abrechnung nicht einverstanden sein.
Erfolgen innerhalb dieser Frist keine begründeten Einwendungen, gilt der Stundennachweis als anerkannt.
Die Abrechnung des Stundenaufwands erfolgt monatlich und ist ohne besondere Vereinbarung mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(4) Änderungen oder Ergänzungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren, kann pascom entsprechend seiner jeweils gültigen Preisliste berechnen.
(5) Sind mit einer Fehlerbeseitigung auf Wunsch des Kunden gleichzeitig Änderungen oder Verbesserungen verknüpft, sind diese – rechnerisch abgegrenzt von den Gewährleistungsarbeiten – gesondert zu vergüten.
(6) An- und Abreisezeiten werden zu 50 % berechnet, soweit eine Vergütung nach Stundenaufwand vereinbart ist.
Bei Reisespesen gelten die jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätze.
Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels obliegt pascom.
(7) Einwendungen gegen die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung und bei Zeitaufwand gegen die Höhe der abgerechneten Stunden sind innerhalb von einem Monat nach Rechnungstellung schriftlich vorzutragen und zu begründen. pascom weist mit Rechnungsstellung auf die Monatsfrist ausdrücklich hin.
(8) Grundsätzlich wird die Fälligkeit der einzelnen Vertragsleistungen in der Auftragsbestätigung/dem Angebot festgelegt.
Über sämtliche Leistungen wird pascom Rechnungen erstellen. Die Vergütung wird soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist 14 Tage nach erhalt der Rechnung fällig.
(9) Wird ein eingeräumtes Zahlungsziel vom Kunden schuldhaft überschritten, werden sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch offenen Forderungen, auch soweit sie gestundet wurden, sofort zur Zahlung fällig.
(10) Verzichtet pascom auf die Vorfälligstellung gem. Ziff. 9, kann pascom im Verzugsfall verlangen, dass der Kunde alle im Rahmen des Vertrages künftig fälligen Zahlungen unverzüglich durch unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder Versicherung absichert. Geschieht dies auch nach Setzen einer Frist nicht, kann pascom vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
(11) Ferner ist pascom im Verzugsfall berechtigt,
die Ermächtigung zur Veräußerung oder Be- und Verarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug abgetretener Forderungen zu widerrufen, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden gegen diesen Anspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass pascom hierdurch vom Vertrag zurücktritt,
Drittschuldner von Abtretungen zu unterrichten und die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
(12) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung von pascom beruht.
(13) Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

§ 4 Gewährleistung
pascom übernimmt die Gewährleistung für alle Lieferungen, Leistungen und Lizenzen unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen:
(1) Die Gewährleistung ist grundsätzlich nur in Systemen und/oder Komponenten zu erbringen, die pascom geliefert und/oder installiert hat. Schlagen Fehler von anderen Komponenten durch, so ist die Fehlerbeseitigung dort Sache des Kunden.
Nach Übergabe und/oder Abnahme trifft demnach der Aufwand für die Fehlerdiagnose den Kunden. pascom empfiehlt deshalb den Abschluss von Pflegeverträgen.
Besondere Garantien und Zusicherungen sind nur dann rechtlich verbindlich, wenn diese individuell schriftlich vereinbart werden.
(2) Für das Zusammenspiel der Leistungen von pascom mit der Systemumgebung, der Organisation des Kunden oder den Leistungen Dritter kann Pascom nur einstehen, wenn pascom damit ausdrücklich beauftragt wurde (erweiterte Systemverantwortung) und der Kunde seinen diesbezüglichen Informationspflichten vollständig nachgekommen ist.
(3) Gewährleistungsansprüche für Leistungen werden bei nicht angepassten Systemen nur auf den letzten drei Versionen des Lizenzprodukts kostenlos erbracht.
Bei angepassten Systemen wird auf diejenige Version die Gewährleistung erbracht, auf der die Anpassung realisiert wurde.
(4) Wenn pascom Software seinen Kunden vor Vertragsschluss zum Test überlässt, so umfasst die Gewährleistung diejenigen Mängel nicht, die in der Testzeit entdeckt worden sind oder grob fahrlässig vom Kunden nicht entdeckt wurden. Dies gilt nicht, soweit sich der Kunde die Mängelbeseitigung ausdrücklich vorbehält oder ein Mangel pascom arglistig verschwiegen wurde.
(5) Fehlermeldungen des Kunden müssen
- schriftlich erfolgen, empfohlen wird die Verwendung des Ticketsystems von pascom,
- die Angabe der Programmfunktion und den Text der Fehlermeldung enthalten,
- die Fehlerauswirkungen beschreiben.
Der Kunde stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen Unterlagen und Daten zur Verfügung und unterstützt pascom durch ausreichende kostenlose Bereitstellung von qualifiziertem Bedienungspersonal, Maschinenzeit und allen anderen für die Fehlerdiagnose und -behebung erforderlichen Mitwirkungsleistungen. pascom ist berechtigt, bei vorhandener und zwischen den Parteien eingerichteter Datenfernübertragungsmöglichkeit nach entsprechender Ankündigung über DFÜ auf dessen Rechner Fehleranalysen vorzunehmen.
Wenn Fehler nicht in einer angemessenen Form korrigierbar sind, erklärt sich der Kunde bereit, gemeinsam mit pascom ein Konzept für sinnvolle technische und/oder organisatorische Ausweichmöglichkeiten zu entwickeln und durchzuführen.
(6) Hat der Kunde Eingriffe in Leistungen von pascom vorgenommen, so ist pascom zur Gewährleistung erst verpflichtet, wenn:
Art und Umfang des Eingriffs genau dokumentiert werden,
der Kunde nachweist, dass der festgestellte Fehler weder direkt noch indirekt auf seinem Eingriff beruht,
der Kunde sich schriftlich bereit erklärt, den Mehraufwand zu tragen, der möglicherweise durch seinen Eingriff auf Seiten von pascom entsteht.
Eine bestehende Gewährleistung für Lizenzprogramme entfällt, wenn gegen die Lizenzbestimmungen des vorliegenden Vertrages schuldhaft verstoßen wird und der Mangel kausal durch den Lizenzverstoß verursacht wurde. Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler, Nichtbeachtung von Sicherungsmaßnahmen oder Nachlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind.
Sofern Veränderungen der Daten durch den Kunden durch andere Programme oder Werkzeuge erfolgt sind, so dass diese inkonsistent im Sinne der Nutzung des Standardproduktes werden, erlischt insoweit die Gewährleistung. Für Installationen mit durch den Kunden modifizierten Programmen besteht für diesen Teil kein Recht auf Nachführung bei neuen Versionen.
Die Gewährleistung durch pascom entfällt, wenn der Kunde nicht von pascom autorisierte Versionen des Betriebssystems verwendet und stattdessen andere Versionen einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auch bei Einsatz des autorisierten Betriebssystems auftritt.
(7) Fehler werden nach Prioritäten klassifiziert:
- Fehler mit erster Priorität liegen vor, wenn die Programmnutzung bei Kunden unmittelbar in den ordnungsgemäßen Betrieb beim Kunden eingreift und wesentliche Programmfunktionen nicht mehr realisiert und auch nicht überbrückt werden können. Auf solche Fehler reagiert pascom sofort von der Beeinträchtigung des Systems individuell abhängig.
- Fehler mit zweiter Priorität liegen vor, wenn die Arbeitsergebnisse, zu deren Erzielung der Kunde das System einsetzt, im Wesentlichen – wenn auch unter Erschwerungen oder Umgehungen – erreicht werden können. Solche Mängel werden so schnell wie möglich individuell beseitigt, wenn sie nicht im Zuge allgemeiner Versionen oder Servicearbeiten in angemessener Zeit beseitigt werden können.
- Fehler mit dritter Priorität liegen vor, wenn keine nennenswerten Erschwerungen der Programmnutzung vorliegen. Sie werden durch allgemeine Versionen bzw. Servicearbeiten kostenlos beseitigt, es sei denn, diese sind nicht absehbar.
(8) pascom leistet Gewähr zunächst durch Nacherfüllung. Schlägt die Beseitigung von Mängeln trotz mindestens zweimaliger Nacherfüllungsversuche für jeden einzelnen Fehler fehl, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.
Weiter gehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
pascom ist berechtigt, nach fehlgeschlagener Nacherfüllung dem Kunden eine angemessene Frist (mindestens 4 Wochen) für die Erklärung zu setzen, ob der Kunde an seinem Nacherfüllungsanspruch festhält oder vom Vertrag zurücktritt.
(9) Für Rechtsmängel gilt ergänzend zu Ziff. (8): Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann pascom nach Wahl von pascom unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass pascom von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zugunsten des Kunden ein für die Zwecke des jeweiligen Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirkt oder die Leistung so gestaltet, dass keine Rechtsverletzung mehr gegeben ist oder die Leistung unter Erstattung der vom Kunden geleisteten Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknimmt, sofern pascom keine andere Abhilfe mit angemessenen Aufwand erzielen kann.
(10) Bei Dauerschuldverhältnissen hat pascom, während der Dauer des Vertrages nach terminlicher Absprache mit dem Kunden unter Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit die Möglichkeit, seine Leistung auf Qualität und Umfang der Nutzung zu prüfen, Aufzeichnungen und Kopien zum Zwecke der Qualitäts- und Leistungskontrolle herzustellen und Tests durchzuführen. Hierfür erhält pascom Zugang zu den erforderlichen Räumen und Anlagen.
(11) Gewährleistungsansprüche -ausgenommen Schadensersatzansprüche- verjähren in 2 Jahren gegenüber Verbrauchern, in einem Jahr gegenüber Unternehmern.
Fristauslösendes Ereignis ist bei Warenlieferung die Ablieferung, bei Werkleistungen die Abnahme, bei sonstigen Leistungen die vollständige Erbringung.
(12) Für unentgeltliche Lieferungen und Leistungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(13) Die Haftung bestimmt sich nach § 6.

§ 5 Verzug und Mängelrügen
(1) Bei Verzug mit einer Hauptleistung müssen die gesetzten Fristen mindestens 20 % desjenigen Zeitraums betragen, der für die Erbringung der Leistung vereinbart worden ist.
(2) Bei Verzug mit anderen Leistungen oder erforderlicher Mängelbeseitigung verkürzt sich diese Frist angemessen und abhängig von der jeweiligen Problemlage.
(3) Offensichtliche und erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach der Leistung – spätestens aber innerhalb von 10 Tagen – geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für Rügen wegen verborgener Mängel nach Entdeckung des Mangels. Verspätete oder nicht ordnungsgemäße Mängelrügen oder solche nach Verarbeitung der Ware werden nicht mehr berücksichtigt.

§ 6 Haftung
Sofern keine individuelle Haftungsvereinbarung vorliegt, gilt für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche folgende Regelung:
(1) pascom haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt, auch für das Handeln seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Ist der Kunde weder Kaufmann noch juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so haftet pascom auch für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen unbegrenzt. Gleiches gilt unabhängig vom Verschuldensgrad bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Wenn die Leistung von pascom unmöglich wird oder sich für den Kunden unzumutbar verzögert oder pascom aus anderen Gründen haftet, beschränkt sich diese Haftung bei leichter Fahrlässigkeit unabhängig vom jeweiligen Verursacher oder der Anspruchsgrundlage für alle Ansprüche im Rahmen der Verträge auf einen Zahlungsanspruch in Höhe von 10 % (s. die Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand EVB-IT) der vereinbarten Vergütung.
Dabei ist die Vergütung für denjenigen Vertrag zugrunde zu legen, innerhalb dessen die Pflichtwidrigkeit erfolgt ist. In Abhängigkeit von Art und Umfang des jeweiligen Auftrages ist pascom bereit, über eine Erhöhung dieser Beträge zu verhandeln.
(3) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Personen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte sind, haftet pascom nicht, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden.
(4) Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
(5) Die Haftung für unentgeltliche Leistungen im Sinne einer Schenkung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
(6) Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet pascom nur, wenn er die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht und der Kunde zugleich sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 7 Mitwirkung des Kunden
(1) Etwaige Leistungen, die der Kunde und/oder dessen Subunternehmer/Zulieferer in seinem Auftrag an pascom zu erbringen haben, sind in diesem Vertrag (vor allem in Ziff. 3 und/oder im Pflichtenheft/Angebot/Auftragsbestätigung) festgelegt. Sie erfolgen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung.
(2) Unabhängig von Art und Umfang seiner Leistung kann pascom in jeder Phase des Vertrages verlangen, dass der Kunde pascom einen fachlich kompetenten Projektleiter benennt. Dieser ist mit allen technischen, finanziellen und rechtlichen Vollmachten zu versehen, die erforderlich sind, um die im Rahmen des Vertrages notwendigen Entscheidungen zu treffen.
(3) Der Kunde muss als wesentliche Vertragspflicht auf eigene Kosten mitwirken bei:
-Übermittlung aller Informationen über den Kunden und ggf. dessen Endkunden, die pascom benötigt, um die eigene Leistung vertragsgerecht erbringen zu können. Dazu gehören vor allem vollständige Informationen über die Systemumgebung, die Schnittstellen, die Unternehmensabläufe, die Vorstellungen der Fachabteilungen über technische und organisatorische Randbedingungen. In technischer Hinsicht gehören hierzu vor allem
die Regeln zur Plausibilitätsprüfung, das Mengengerüst, die Durchsatzanforderungen und alle relevanten Datenmengen, Vorbereitung und kurzfristige verbindliche Entschlüsse über alle Fragen, die der Kunde zu entscheiden hat,
Sicherstellung der Qualität seiner Mitwirkung, der Leistungen seiner eigenen Zulieferer und/oder seiner Endkunden,
Mitwirkung bei technischen Versuchen und Probeläufen, insbesondere ausreichendes Personal und Daten während der normalen Arbeitszeit, um reale Lasttests durchführen zu können. Testdaten sind in dem von pascom vorgeschriebenen Umfang vom Kunden auf eigene Kosten zu erfassen und zur Verfügung zu stellen, wobei alle vom Kunden gewünschten Fallarten abzudecken sind.
-Schaffung aller Installationsvoraussetzungen im Bereich der eigenen Organisation auf eigene Kosten, so dass pascom mit der vertraglich festgelegten Leistung ohne zusätzliche Aufwendungen an den vorgesehenen Schnittstellen anschließen kann,
-Beschaffung der vereinbarten Systemausrüstung (Hardware) und Systemumgebung (Netzwerke etc.) und fachlich einwandfreie Bedienung (soweit nicht von pascom zu übernehmen),
-Einsatz fachlich befähigter Mitarbeiter und ausreichende Schulung seiner Mitarbeiter, um ein abgesichertes Einführungs- und Bedienungsverfahren sicherzustellen,
-Vorbereitung und Durchführung der Abnahme, insbesondere Verfügbarkeit von Datenfernübertragungen,
-vollständige unverzügliche und hinreichend präzise Fehlermeldungen den Formularen von pascom, vorzugsweise dem Ticketsystem.
-Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Absicherung von Know-how von pascom, deren technischen Schutzrechte und Urheberrechte gegenüber Mitarbeitern und Dritten,
-Mitwirkung am buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweis im Rahmen der EG-Umsatzsteuer,
-Unterstützung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen,
-Unterstützung gegenüber rechtswidrigen Angriffen Dritter gegen entsprechende Aufwandserstattung,
-Beschaffung aller Genehmigungen von Seiten Dritter oder von Behörden, auch soweit sie die Leistung von pascom berühren und die Beschaffung dieser Genehmigungen nicht zu den Verpflichtungen von pascom gehört,
-Überprüfung der Planung, der Leistungsbeschreibung, technischer Aussagen und Zusicherungen auf ihre Qualität, wenn nur der Kunde dies aufgrund seiner besonderen Informationslage kann. Über dabei entdeckte Fehler muss pascom informiert werden.
(4) Bei Nichterfüllung der hier vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitraum vom Zeitpunkt des Verstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten von pascom kein Verzug ein. pascom kann ferner eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Bei wesentlicher Gefährdung seiner Interessen – vor allem wenn durch die Verzögerung für diesen Auftrag Kapazitäten außerplanmäßig gebunden werden – kann pascom darüber hinaus eine Rücktrittsandrohung aussprechen. pascom kann dann nach ergebnislosem Ablauf der Frist von diesem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Alternativ kann pascom die von seinen Kunden geschuldeten Handlungen selbst vornehmen oder durch einen Dritten durchführen lassen. Den durch Zeitverschiebungen entstehenden Aufwand, insbesondere die Ausfallzeiten auf seiner Seite, erhält pascom entsprechend seiner Preisliste auch dann vergütet, wenn pascom einen neuen Terminplan genehmigt hat.
(5) Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten gegen den Kunden aufgrund der Nutzung vertraglicher Leistungen von pascom geltend, ist der Kunde verpflichtet, pascom unverzüglich zu informieren auf Verlangen pascom die Verteidigung gegen diese Ansprüche zu überlassen. Dabei wird der Kunde pascom jegliche zumutbare Unterstützung gewähren.

§ 8 Leistungs- und Planänderungen
Stellt sich im Laufe der Durchführung eines Vertrages heraus, dass die ursprünglich vereinbarte Leistung geändert oder wegen verspäteter oder mangelhafter Leistungen der Kunden oder Dritter angepasst werden soll oder muss, gilt Folgendes:
(1) Eine Änderung liegt vor, wenn die Leistung, die pascom erbringen soll, sich von denjenigen Vereinbarungen unterscheidet, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden haben. Dazu gehören auch Änderungswünsche bezüglich des Zeitplanes, der Mitwirkungspflichten oder sonstiger Faktoren.
Die Änderung fällt in den Risikobereich von pascom, wenn dieser sie aufgrund fehlerhafter Planungen zu vertreten hat.
Geringfügige technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen oder dem Pflichtenheft oder Leistungsverbesserungen, für die der Kunde keine Vergütung zahlen muss, behält pascom sich auch nach Vertragsschluss einseitig vor.
(2) pascom prüft die Auswirkungen von Änderungswünschen des Kunden auf die Leistung, die Termine, die Kosten, die Koordinierung mit anderen Leistungen und die Qualitätssicherung und stellt diese schriftlich dar. Die Darstellung enthält einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen und insbesondere zur Kostenübernahme. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb des von pascom genannten Termins (in der Regel drei Wochen), ist die Änderungsvereinbarung zu den pascom vorgeschlagenen Konditionen zustande gekommen. pascom weist in seinem Änderungsangebot auf diese Fiktionswirkung ausdrücklich hin.
Fällt die Änderung nicht in den Risikobereich von pascom, trägt der Kunde den Aufwand für die Überprüfung.
(3) Bis zu einer neuen Vereinbarung tritt von dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über die geplante Änderung bis zu der Vereinbarung über die Umplanung Verzug auf Seiten von pascom nicht ein. Bei den Verhandlungen ist auf die Kapazitätsplanung des Auftragnehmers für andere Projekte, die im Vertrauen auf die ursprüngliche Zeitplanung erfolgt ist, Rücksicht zu nehmen.

§ 9 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Bei Werkleistungen wird die Abnahme wie folgt durchgeführt: Wenn pascom leistungsbereit ist, wird ein Abnahmetermin festgelegt, zu dem die Übereinstimmung der erbrachten Leistung mit den vertraglichen Verpflichtungen gemeinsam mit dem Kunden überprüft wird. Eine Verschiebung des Termins ist nur nach ausdrücklicher Absprache mit pascom möglich. Auch im Falle seiner Zustimmung behält es sich pascom vor, für entstehende Verzögerungsschäden Ersatz zu verlangen. Zu diesem Termin muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass alle Abnahmevoraussetzungen auf Seiten des Kunden in organisatorischer Hinsicht vorliegen, um eine störungsfreie Installation und Abnahme zu gewährleisten. Teilabnahmen kann pascom verlangen, wenn die Teilleistung sinnvoll nutzbar ist oder im Rahmen der Gesamtabnahme technisch nicht mehr hinreichend sicher überprüft werden kann.
Das Ergebnis der Überprüfung wird in einem von pascom erstellten Protokoll festgehalten. Wird über einzelne Feststellungen keine Einigkeit erzielt, so wird pascom sämtliche Einwendungen des Kunden nach seinen Wünschen wörtlich festhalten; sodann ist das Protokoll von beiden Seiten zu unterschreiben.
(2) Die Abnahmekriterien ergeben sich aus individuellen Vereinbarungen und – soweit diese nicht vorliegen – aus der Dokumentation nach mittlerer Art und Güte.
(3) Die Berechtigung von Beanstandungen ist unverzüglich zu klären. Anerkannte Mängel beseitigt pascom unverzüglich, die Beseitigung ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Die Abnahme ist wirksam, wenn die Leistungen im Wesentlichen so erbracht wurden, dass der Kunde sie tatsächlich nutzen kann.
(4) Hält der Kunde einen Abnahmetermin für die von pascom zu erbringende Lieferung nicht ein, so kann pascom mit angemessener Nachfrist einen weiteren Termin setzen. Verstreicht dieser erneut, so treten die Wirkungen der Abnahme an dem Tag ein, zu welchem der weitere Termin abgelaufen ist. pascom weist mit der Nachfristsetzung den Kunden noch einmal ausdrücklich auf diese Fiktionswirkung hin.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Vertraulichkeit
(1) Zur gegenseitigen Absicherung der technischen Schutzrechte, der Urheberrechte und des Know-how, über das beide Parteien verfügen, wird Folgendes vereinbart:
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliches überlassenes Lizenzmaterial und alle Aufzeichnungen, die im Zuge der Vertragserfüllung ausgetauscht werden, zuverlässig gegenüber den unberechtigten Zugriffen von Mitarbeitern und Dritten so zu verwahren, wie dies mit eigenen schutzwürdigen Dokumenten und Unterlagen geschieht. Beide Parteien können die namentliche Benennung aller im Rahmen der Vertragsbeziehungen eingeschalteten Personen verlangen.
Die Erstellung von Kopien der schriftlichen Unterlagen, der Programme und Daten ist ebenso zu dokumentieren wie deren Verbleib.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, während der Durchführung von Verträgen und für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben oder direkt oder indirekt zu einer Bewerbung zu ermutigen.
(3) Ist der Kunde gleichzeitig Wettbewerber, dürfen alle im Rahmen von Vertragsbeziehungen übergebenen vertraulichen Informationen nur zu den im Vertrag vorgesehenen Zwecken und nicht zu Wettbewerbszwecken genutzt werden.
(4) Beide Parteien verpflichten sich, sich bei Angriffen Dritter, die gegen die Patente, Urheberrechte und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei gerichtet werden, gegenseitig zu unterstützen, soweit solche Unterstützung erforderlich ist, wobei die angegriffene Partei der anderen den dabei entstehenden Aufwand zu ersetzen hat.
(5) Werden im Rahmen der vertraglichen Beziehungen Copyrights, Produktbezeichnungen oder Firmenbezeichnung von pascom zitiert, ist in marktüblicher Weise auf die Schutzrechte von pascom hinzuweisen. Veränderungen – auch in grafischer Hinsicht – bedürfen individueller Vereinbarung. Auf alle gewerblichen Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht an der von pascom geschaffenen Software, ist wie folgt hinzuweisen: ,,(c) pascom“.

§ 11 Datenschutz
(1) Zu den Qualitätsansprüchen von pascom gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten des Kunden (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Personenbezogenen Daten werden von pascom daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. pascom wird personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln.
(2) Hierüber hinaus verwendet pascom personenbezogene Daten nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine von Ihnen erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit widerrufen.

§ 12 Sonstiges
(1) Sämtliche Geschäftsbeziehungen von pascom mit dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die
vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel der Hauptsitz von pascom.
Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.
(3) Gerichtsstand für beide Teile ist Deggendorf, der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand seines Kunden geltend zu machen. Ist der Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei diese Vereinbarung selbst nur schriftlich geändert werden kann.

 

C. Besondere Bestimmungen einzelner Leistungen

Folgende Regelungen finden zusätzlich zu Abschnitt B. Anwendung, wenn die jeweilige Vertragsleistung vereinbart ist.

§ 1 Softwareüberlassung

I. Software von pascom
(1) Wird die Lieferung von pascom eigens hergestellter Software vereinbart, ist Vertragsgegenstand die dauerhafte Überlassung des im Lizenzschein genannten Computerprogramms im Objektcode inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation („Vertragssoftware“) und die Einräumung der (5) beschriebenen Nutzungsrechte. Der Lizenzschein ist regelmäßig in der Auftragsbestätigung enthalten. Die Hardware- und Softwareumgebung, innerhalb derer die Vertragssoftware einzusetzen ist, ist ebenfalls in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
Die Überlassung des Quellcodes ist ausdrücklich nicht geschuldet.
(2) pascom überlässt dem Kunden die Vertragssoftware sowie eine Version der zugehörigen Benutzerdokumentation. Erfolgt die Lieferung im Wege des Downloads, so stellt pascom dem Kunden die Vertragssoftware auf seiner Homepage www.pascom.net zum Download bereit. Für den Log-In in den geschützten Bereich seines Internetauftritts teilt er ihm den Benutzernamen sowie das zugehörige Passwort („Zugangsdaten“) mit.
(3) Die Beschaffenheit und Funktionalität der Vertragssoftware ergibt sich abschließend aus dem Lizenzschein in Verbindung mit der Produktbeschreibung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
(4) Installations- und Konfigurationsleistungen sind Gegenstand gesonderter Leistungen.
(5) pascom erteilt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Lizenzschein. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ziff. (8) bleibt unberührt.
(6) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. (7) Der Kunde ist berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Vertragssoftware mit anderen Programmen herzustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass pascom dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
(8) Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe Lizenzscheins und der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder pascom zu übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von pascom wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß diesem Abschnittes vereinbaren.
(9) Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird Pascom die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
(10) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.
(11) Soweit Pflegeleistungen vereinbart werden, umfasst die Lizenz auch die im Rahmen der Pflege überlassenen Versionen.
(12) Nebenleistungen, insbesondere die Lieferung von Datenträgern und die Installation etc. gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie im Leistungsschein ausdrücklich ausgewiesen sind. Bei nachträglicher Bestellung sind sie gemäß der Preisliste von pascom zu vergüten.
(13) Abschnitt I gilt ausdrücklich nicht für Software, die einer Open Source Lizenz unterliegt. Open Source Lizenz ist dabei definiert, als eine Lizenz, welche von der Open Source Initiativ, San Francisco, CA, USA als eine solche anerkannt ist.

II. Drittsoftware
(1) Für gelieferte Software, die nicht von pascom hergestellt ist, gelten folgende Regelungen alternativ:
(a) Der Kunde muss einen gesonderten Lizenzvertrag mit dem Drittanbieter schließen. In diesem Fall wird der Kunde hierauf gesondert hingewiesen. Die Lizenzbestimmungen werden dem jeweiligen Produkt beigefügt.
(b) Der Kunde erhält von pascom eine Lizenz nach den Maßgaben des vorstehenden Abschnitts I.
(2) Abschnitt II gilt ausdrücklich nicht für Software, die einer Open Source Lizenz unterliegt (Definition siehe Abschnitt I, Ziff. 13. S.2).

III. Open Source Software (Definition siehe Abschnitt I, Ziff. 13 S.2 )
Für die Überlassung von Software, die einer Open Source Lizenz unterliegt gelten die Bestimmungen der jeweiligen Lizenz. Der Kunde wird hierauf gesondert hingewiesen. Vorstehendes gilt unabhängig von einer Veränderung des Quellcodes durch pascom vor Lieferung.

§ 2 Dokumentation
(1) Die Dokumentation wird in dem Umfang geliefert, wie es in der Leistungsbeschreibung festgelegt ist. Dokumentationen von Fremdprodukten, die pascom lediglich beschafft, werden so geliefert, wie sie von pascom bezogen werden können.
(2) pascom ist berechtigt, Dokumentationen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach Installation in endgültiger Fassung nachzuliefern.

§ 3 Hardwarelieferung
(1) Sämtliche von pascom gelieferten Hardware-Gegenstände bleiben solange Eigentum von pascom, bis die gesamten – auch künftigen oder bedingten – Haupt- und Nebenforderungen aus den vertragsgemäßen Lieferungen beglichen worden sind.
Die aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Haftpflichtversicherungsansprüche) gegen Dritte entstehenden Forderungen des Kunden einschließlich aller Nebenrechte tritt der Kunde hiermit schon jetzt pascom zu deren Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Vorbehaltsware verarbeitet oder eingebaut ist. Im letzteren Fall erfasst die Abtretung denjenigen Teil des Forderungswertes, den die Vorbehaltsware im Verhältnis zur Gesamtsache hat.
Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber pascom nachkommt, ist er ermächtigt, die an pascom abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Der Kunde wird pascom auf Verlangen jederzeit über den Stand der abgetretenen Forderungen informieren. pascom nimmt die Forderungsabtretung an.
(2) Das Risiko der Nichtlieferung für von pascom zugekaufte Hardwareelemente trägt pascom nur dann, wenn die Bestellung beim Lieferanten nicht rechtzeitig erfolgt ist oder der Auftragnehmer sonst hierfür verantwortlich gemacht werden kann.

§ 4 Hardwarewartung
(1) Zur Verpflichtung des Auftragnehmers gehören nicht und sind demgemäß gesondert zu vergüten:
Bereithalten einer Hotline für den Kunden während der Servicezeiten,
Anlieferung und Einbau von Betriebsmitteln (Kabel, Papier, Toner etc.),
Umbauten, Transporte, Beseitigung nicht gebrauchsbedingter Verschmutzungen,
Beseitigung von Schäden, deren Ursache nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist,
der kostenlose Ersatz (Material und Arbeitszeit) der nach Ablauf der Garantiezeit oder durch natürlichen Verschleiß unbrauchbar gewordenen Apparateteile,
die Kosten für Arbeiten, die nicht mit dem Betrieb der zu wartenden Anlage in Zusammenhang stehen,
die Beseitigung der Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, sowie derjenigen Schäden, die nicht durch natürliche Abnutzung, sondern durch äußere Einwirkungen, z.B. Feuchtigkeit, Dämpfe, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Störungen an den Außenleitungen sowie durch Fremdeinwirkung Dritter und unberechtigter Personen entstanden sind.
(3) Die normale Servicezeit erstreckt sich an Werktagen (Montag bis Freitag) auf die Zeit von 8.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18.00 Uhr. Die Reaktionszeit beträgt 4 Stunden. Tätigkeiten des Auftragnehmers außerhalb dieser Zeit werden mit Zuschlägen berechnet.
(4) Der Hardwareservice ist nur an dem im Leistungsschein angegebenen Standort durchzuführen. Verändert der Kunde den Standort, kann der Auftragnehmer für Erschwerungen eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

§ 5 Softwarepflege/ Support
(1) pascom schuldet Pflege- und Supportleistungen in dem vereinbarten Umfang.
(2) Zur Kommunikation wird dem Kunden das Ticketsystem von pascom zur Verfügung gestellt.
(3) Vertragsgegenstand eines Pflegevertrags ist die Pflege der vereinbarten Programme und Programmteile.
Soweit nichts anderes vereinbart ist umfassen die Pflegedienste des Unternehmers folgende Leistungen:
(a) Die Überlassung der jeweils neusten Programmversionen der im Leistungsschein genannten Software. Zur Überlassung zählt auch die Installation der Software, sofern sich diese schwieriger gestaltet als das bloße menügesteuerte Übertragen des Programmcodes auf den Massenspeicher des Kundencomputers.
(b) Die Aktualisierung der Softwaredokumentationen. Soweit eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs oder der Bedienung der Software erfolgt, wird eine vollständig neue Dokumentation überlassen.
(c) Nach Ablauf der aus dem Softwareüberlassungsvertrag folgenden Mängelhaftungsfrist die Mängelbeseitigung sowohl innerhalb des Programmcodes als auch innerhalb der Dokumentation.
(4) Die Beratung des Kunden bei Problemen hinsichtlich der Anwendung der Software sowie bei gegebenenfalls zu verzeichnenden Programmfehlern und im Rahmen des Supportes erfolgt grs. über das Ticketsystem, aber auch telefonisch
(5) Der telefonische Beratungsdienst („Hotline“) steht dem Kunden werktags zwischen 8.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
(6) Über das Ticketsystem gemeldete Fehler bzw. geäußerte Beratungswünsche werden spätestens am Nachmittag des dem Eingang folgenden Werktages beantwortet.
(7) Es besteht die Möglichkeit der Fernwartung. Falls die von pascom vorgegebenen Hardwarevoraussetzungen beim Kunden vorhanden sind, werden so die Leistungsfristen bei gravierenden Fehlern reduziert.
(8) Nicht zu den vertraglichen Pflegediensten von pascom zählen folgende Leistungen:
(a) Beratungen außerhalb der genannten Bereitschaftszeiten.
(b) Pflegeleistungen, die durch einen Einsatz der Software auf einem anderen Hardwaresystem oder unter einem anderen Betriebssystem notwendig werden.
(c) Pflegeleistungen nach einem Eingriff des Kunden in den Programmcode der Software.
(d) Pflegeleistungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Computerprogrammen, die nicht Gegenstand des Pflegevertrags sind.
(9) Werden für den Kunden entwickelte Funktionen in eine Version des Lizenzproduktes übernommen, entfallen die Pflegegebühren für diese Funktionen in der anteiligen Höhe; bei angepassten Lizenzprodukten ab der Umstellung der Online-Version beim Kunden.
(10) Falls der Kunde ein paralleles Testsystem oder mehrere Installationen lizenziert hat, gilt die Pflege aus diesem Vertrag für nur ein einziges vom Kunden schriftlich zu bestimmendes System.
(11) Das Pflege/Support-entgelt wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am 1. Werktag eines jeden Monats im voraus fällig.
(12) Ein Pflege- bzw. Supportvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens 12 Monate. Er kann zum Ende eines Kalender-Quartals gekündigt werden.
(13) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Pascom spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.

 

§ 6 Anpassungen, Installation, Systemintegration
I. Anpassung
(1) Art und Umfang der Anpassung der Standardprodukte und der Durchführung von Anwendungsprojekten werden – soweit nötig – durch ein Pflichtenheft oder Angebot geregelt.
(2) Der Kunde benennt bei Vertragsunterzeichnung einen Projektleiter als verantwortlichen Gesprächspartner für pascom, der mindestens bevollmächtigt ist, alle technischen Entscheidungen im Rahmen des Projektes, insbesondere der Inbetriebnahme-/Abnahme- und der Mängelprotokolle zu treffen.
Er muss fachlich mindestens die Qualifikation der von pascom eingesetzten Mitarbeiter haben.
(4) Die Projektabwicklung erfolgt anhand des verbindlichen Leitfadens von pascom hierzu.
(5) Die Protokolle von Projektsitzungen werden von pascom erarbeitet und vom Kunden geprüft. Wenn beide Parteien sich nicht auf eine einheitliche Fassung einigen können, sind beide Versionen aufzunehmen und zu unterzeichnen.

II. Installation und Systemintegration
(1) Verkaufte Standardprodukte und Hardware liefert pascom beim Kunden an, wenn dies im Leistungsschein vereinbart ist. Soweit pascom auch die Installation übernimmt, wird die Funktionsfähigkeit von Hard- und Software bis zur nächsten Schnittstelle durch einen Installationstest nachgewiesen. Er umfasst den Nachweis der vollständigen Installation der notwendigen Module. Weiter gehende Funktionsnachweise, insbesondere Erfassung von Testdaten und die organisatorische Anbindung in das betriebliche Umfeld erfolgen ggf. in gesonderter Vereinbarung.
(2) Versandweg und Transportmittel kann pascom nach den für pascom günstigsten organisatorischen Voraussetzungen wählen oder in Abstimmung mit seinen Kunden ändern.

 

Stand: September, 2011